Stevia

Stevia die Alternative zu Zucker und synthetischen Süssstoffen

Zucker hat nicht nur viele Kalorien, sondern fördert Karies. Auch die synthetischen Süssstoffe wie Aspartam sind uns lange schon suspekt. Und dabei naschen wir doch so gerne. Da lassen uns die vielen positiven Pressemitteilungen zu einer Alternative namens Stevia aufhorchen. Doch was ist Stevia eigentlich?

Aus Südamerika kommt die Pflanze Stevia rebaudiana. Man kann mit den getrockneten Blättern schon einfach beim Aufbrühen seinen Kräutertee versüssen. Die Pflanze bildet in den Blättern verschiedene Steviolglykoside, die bis zu 450 mal süsser als Zucker sind. Diese süssen Inhaltsstoffe werden aus den Blättern nach einer standardisierten Extraktionsmethode gelöst und als weisses Konzentrat genutzt. Süssstoffe pflanzlichen Ursprungs also, frei von Kalorien und hitzestabil. Selbst aufwendige Backrezepturen gelingen mit pfiffigen Produkten wie GrooVia® problemlos. Süssstoff-Tabletten auf Basis von Steviolglycosiden süssen den Kaffee oder Tee auf Knopfdruck. Praktisch und kalorienfrei.

Das indigene Volk der Guarani im Grenzgebiet zu Paraguay und Brasilien benutzen die wilde Pflanze seit Menschengedenken zum Süssen ihrer Speisen und Getränke. Und auch die Japaner haben bereits um 1974 mit der industriellen Produktion ihre Liebe zu dem neuen Süssstoff entdeckt. Inzwischen wird die Pflanze, die bis zu einem Meter hoch wachsen kann, in vielen Ländern der Erde angebaut. Anbaugebiete sind Japan, Südamerika, China, Indien und Spanien. Doch auch bei uns kann die Pflanze prächtig gedeihen. Bis zum Spätherbst allerdings nur, denn dann braucht sie Winterschutz und treibt im nächsten Frühjahr wieder frisch aus.

Der Siegeszug dieser Pflanze und ihrer Inhaltsstoffe scheint also sicher, sollte man meinen. Auch weil der gemeinsame Sachverständigenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe der WHO/FAO (JECFA) in 2008 Steviolglykoside als gesundheitlich unbedenklich erklärte.

Stevia-Tafelsüsse und mit Steviolglykoside gesüsste Lebensmittel wie Schokolade, Getränke etc. sind nun in unseren Lebensmittelgeschäften erhältlich. Damit diese Produkte auch sicher sind, müssen die Stevia-Süssstoffe eine Reinheit von mindestens 95% aufweisen. Die verschiedenen Steviolglykoside unterscheiden sich nur leicht in der Molekülstruktur und werden alle von unserem Körper nicht verstoffwechselt.

Für die EU hatte die European Stevia Association, EUSTAS sowie die beiden Konzerne MORITA, Japan und CARGILL, USA ein Dosier zur Beurteilung bei der europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, EFSA eingereicht. Der gemeinsame Antrag bezieht sich vordergründig auf Steviolglykoside mit einer Gesamtreinheit von mindestens 95%. Ein Standard also wie er auch hier in der Schweiz inzwischen gilt.

Am 14. März 2010 hat das für Lebensmittelzusatzstoffe zuständige Gremium der europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, das ANS-Gremium [1] der EFSA [2], die Sicherheit von Steviolglykosiden bewertet und für deren sichere Verwendung einen Wert für die zulässige tägliche Aufnahmemenge empfohlen.

Toxikologische Tests haben gezeigt, dass die Substanzen weder genotoxisch noch krebserregend sind und auch keine negativen Auswirkungen auf die Fortpflanzungsorgane des Menschen oder das ungeborene Leben haben. Das Gremium hat eine zulässige tägliche Aufnahmemenge (Acceptable Daily Intake - ADI) [3] von etwa 11 mg pro kg Körpergewicht für Steviolglykoside festgelegt. Genau dieser Wert wird auch vom Gemeinsamen FAO/WHO-Sachverständigenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe (JECFA) empfohlen [4].

Seit 2011 sind Steviolglycoside in Europa und der Schweiz als Süssstoffe in unterschiedlichen Höchstmengen in bestimmten Lebensmitteln zugelassen. Seit Juni 2017 gelten die Blätter der Stevia als traditionelles Lebensmittel in der EU und nicht als neuartiges Lebensmittel nach Verordnung (EU) 2015/2283 [5]. Damit ist es  zweifelsfrei möglich, z.B Bio-Extrakte der Stevia ohne Mengenbeschränkung in allen Bio-Produkten als Zutat einzusetzen [6]. Davon abweichende Informationen zum rechtlichen Status der Stevia, die man leider immer noch im Internet findet, sind irreführend.

Brigitte Speck

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[1] Panel on Food Additives and Nutrient Sources added to Food - ANS
[2] European Food Safety Authority - EFSA
Scientific Opinion on the safety of steviol glycosides for the proposed uses as a food additive (wiley.com)

[3] Die erlaubte Tagesdosis [engl.: Acceptable Daily Intake], "ADI-Wert" gilt für eine lebenslange, tägliche Aufnahme einer Substanz, wie etwa eines Lebensmittelzusatzstoffes und umfasst somit alle Lebensabschnitte und Zustände - und gilt somit auch während der Schwangerschaft oder Stillzeit. Der ADI-Wert wird in Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht und Tag ausgedrückt.

[4] Joint FAO/WHO Expert Committee on Food Additives - JECFA
Microsoft Word - additive-442-m10.doc (fao.org)

[5] Willkommen bei Freestevia - der weltgrößten Infoseite zu Stevia rebaudiana

[6] Stevia-Instant, 100 g (medherbs.de)